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Fragen zur Therapie




Was ist Logopädie?

Der Begriff stammt aus dem griechischen und leitet sich von „logos“ = „das Wort“ und „pädeuein“ = „erziehen“ ab.
Heute bezeichnet die Logopädie die noch junge medizinisch- therapeutische Fachdisziplin, die den durch eine Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigung in seiner zwischenmenschlichen Kommunikationsfähigkeit eingeschränkten Menschen zum Gegenstand hat.

Die Logopädie beschäftigt sich in Theorie und Praxis mit Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, Lehre und Forschung auf den Gebieten der Stimme, Stimmstörungen und Stimmtherapie; des Sprechens, Sprechstörungen und Sprechtherapie; der Sprache, Sprachstörungen und Sprachtherapie; sowie des Schluckens, Schluckstörungen und Schlucktherapie.
(Quelle: Wikipedia)

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Wann brauche ich Logopädie?

LogopädInnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.

Dies können sein:

  • Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, mit zentral-motorischen Körperbehinderungen oder angeborenen Hörstörungen.
     
  • Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs bzw. der Aussprache oder mit Lese- Rechtschreibschwierigkeiten.
     
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen, wie Stottern oder Poltern.
     
  • Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen, z.B. nach Verkehrsunfällen.
     
  • Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen, wie Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose.
     
  • Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie ErzieherInnen, LehrerInnen, SchauspielerInnen und SängerInnen.
     
  • Erwachsene nach Behandlung von Tumoren im HNO-Bereich.
     
  • Kinder nach Operationen im HNO- Bereich.
     
  • Kinder nach Behandlung von Hirntumoren oder bei Schlaganfällen.
     
  • Kinder mit Schluckstörungen oder Trachealkanülen.
     
  • Kinder mit Gedeihstörungen (Fütterstörungen).
     

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Wie bekomme ich eine Verordnung?

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.

Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt (z.B. Kinderarzt, Hausarzt, HNO- Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde usw.) verordnet werden. Der Arzt legt fest, ob eine logopädische Behandlung notwendig ist und in welchem Umfang sie durchgeführt werden soll (Einzel- oder Gruppentherapie, Behandlungszeit, Frequenz und Anzahl der Stunden).

Im Einzelfall ist auch eine Verordnung von Hilfsmitteln, z.B. elektronischen Kommunikationsgeräten, möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.

Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass die Verordnung 14 Tage nach Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert. Dies gilt nicht, wenn der Arzt einen späteren Behandlungsbeginn eingetragen hat. Dann gilt als spätester Behandlungsbeginn der vom Arzt angegebene Termin.

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Wer bezahlt die Therapie?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Die Krankenkassen übernehmen 90% der Therapiekosten aufgrund der ärztlichen Verordnung.
Damit beträgt für Sie Zuzahlung innerhalb der Gesetzlichen
Krankenversicherung derzeit 10 % des Rezeptwertes + 10 € Rezeptgebühr.
Zuzahlungen müssen von allen Erwachsenen bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Die Zuzahlungsgrenze liegt bei 2 % des Bruttojahreseinkommens (bei chronisch Erkrankten bei 1 %).

Bitte heben Sie ihre Zuzahlungsbelege auf (auch in der Apotheke, beim Arzt, bei anderen Therapeuten wie Krankengymnasten und Ergotherapeuten, beim Pflegedienst usw.), damit Sie sich bei erreichen der Belastungsgrenze von Ihrer Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen können.

Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird von der Krankenkasse im Rahmen der Kostenerstattung abgezogen (d.h., dass nicht ich als Therapeutin das Geld behalte, sondern die Krankenkasse von mir das Geld erhält).

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Was geschieht bei einer logopädischen Therapie?

Zuerst erstellen wir einen genauen Befund.

Hier werden je nach Störungsbild

  • Aussprache
  • Redefluss
  • Wortschatz
  • Grammatik
  • Verstehen von Sprache
  • Schreib- und Leseleistungen
  • Atem-, Stimm-, und Schluckfunktionen
  • Mundmotorik
  • Wahrnehmungsleistung im auditiven und visuellen Bereich
  • Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit
überprüft.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethoden.

Dann beginnen wir mit der Therapie.
Gemeinsam mit Ihnen formulieren wir Therapieziele. Dabei legen wir fest, welche Bereiche wir zuerst und welche wir im Verlauf behandeln und wie wir unsere Ziele erreichen wollen. Diese Therapieziele werden immer wieder auf ihre Aktualität hin überprüft und ggf. verändert, da die Behandlung einem ständigen Wandel unterliegt.
Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen Gespräche
über ihren Verlauf und den zu erwarteten Erfolg; die Anleitung zum selbständigen Üben und bei Bedarf auch psychotherapeutische Elemente.
Bei Kindertherapien achten wir auf eine spielerische und kindgerechte Vermittlung der Therapie-Inhalte, ohne die logopädische Zielsetzung aus den Augen zu verlieren. Am Ende der einzelnen Therapieeinheiten besprechen wir mit den Eltern deren Inhalte und die zu Hause zu übenden Aufgaben. Selbstverständlich stellen wir dafür entsprechendes Material zur Verfügung und bieten Übungsideen und Hilfen an.
Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen von Schlaganfallpatienten in die Therapie. Im familiären Alltag entstehen häufig Konfliktsituationen, die aus Missverständnissen durch eine unzureichende Kommunikation entstehen. Beide Seiten sind im Alltag häufig hilflos und überfordert.

Die Beratung hat innerhalb der logopädischen Tätigkeit einen hohen Stellenwert.
Sie beinhaltet die Aufklärung über Ursache und Auswirkungen des jeweiligen Störungsbildes. Sie informiert über die Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag. Daraus kann auch die Vermittlung zu Selbsthilfevereinigungen oder zusätzlicher psychologischer oder therapeutischer Behandlung erwachsen. Bei Fragen zur Einschulung bzw. Wiedereingliederung in den Beruf ist häufig ein logopädisches Gutachten gefordert.

Prävention
LogopädInnen leisten mit Beratungs- und Schulungsmaßnahmen die notwendige Unterstützung. Zum Beispiel für Eltern, deren Kinder mehrsprachig aufwachsen, oder für MitarbeiterInnen von Kindertagesstätten.
Frühe Förderung im Spracherwerbsprozess kann Probleme wie eine komplexe Sprachentwicklungsstörung oder eine im Schulalter auftretende Lese- Rechtschreibschwäche vermeiden. Daher arbeiten wir bereits mit sehr jungen Kindern ab ca. 2 Jahren in Anlehnung an das Zollinger- Konzept, um diesen Kindern einen möglichst problemlosen Start in Kindergarten und Schule zu ermöglichen - letztendlich kann u.U. die spätere Berufs- und Lebensplanung von einem zeitgerechten Spracherwerb abhängig sein.
Gesunde Menschen in Sprechberufen, also Lehrer, Rechtsanwälte, Pfarrer und Politiker profitieren vom uneingeschränkten Erhalt der Stimme genauso wie die Mitarbeiter im Call-Center, die den ganzen Tag telefonieren. Neben der Therapie von Störungen bieten LogopädInnen deshalb auch Beratungen und Trainings an, die helfen, die eigene Kommunikationsfähigkeit auf hohem Niveau zu halten.

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Wie lange dauert die Behandlung?

Die Dauer der Behandlung ist von der Schwere der Erkrankung, den Fähigkeiten des Patienten aktiv an der Therapie mitzuarbeiten und letztendlich auch von der Bereitschaft der Ärzte, die Therapie zu verordnen und der Kostenübernahme durch die Krankenkasse abhängig.
So kann die Therapiedauer von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Jahren variieren.

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Wo findet die Therapie statt?

In der Regel findet die Therapie innerhalb der Praxisräume statt.
Sollte Ihr Gesundheitszustand es erfordern, kann der Arzt Ihnen einen Hausbesuch verordnen. Die Therapie findet dann bei Ihnen zu Hause statt. Wir besuchen Sie natürlich auch in Einrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen. Achten Sie dann darauf, dass in der Verordnung der Punkt "Hausbesuch" angekreuzt ist.
Bei einigen Sprachstörungen werden Alltagssituationen trainiert. Dann findet das so genannte "in vivo Training" außerhalb der Praxis z.B. in Geschäften oder Cafes statt.

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